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Schülerinformationen

Aktuell: 20. August 2020
Maskenpflicht an den Schulen in Schleswig-Holstein


Am Donnerstag, dem 20. August, hat die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein die Schulen informiert, dass ab Montag, dem 24. August, in weiten Teilen des Schulalltags eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt.

"Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und der Diskussion hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass ab Montag, 24. August, in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann.

Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Mit diesen verbindlichen Regelungen für alle Schulen gibt es ab Montag Sicherheit für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft."

Auf Basis der oben genannten Regelungen lege ich folgende Umsetzung für beide Standorte fest:
Es gilt auf dem Schulgelände grundsätzlich eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler. Konnten Schülerinnen und Schüler bisher auch ohne Maske zur Schule kommen, ist dies zukünftig nicht mehr zulässig.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin nicht in den Unterrichtsräumen.
Für den Aufenthalt in den Pausen (außerhalb des Schulgebäudes) wird die Maskenpflicht mit Verweis auf die Kohortenregelung sowie die getrennten Aufenthaltsbereiche der Kohorten ausgesetzt (kann jedoch jederzeit – auch für einzelne Kohorten – wieder von mir festgesetzt werden).

Damit haben die Schülerinnen und Schüler den Mund-Nasen-Schutz spätestens (!) beim Betreten des Schulgeländes aufzusetzen und frühestens (!) in der Klasse wieder abzunehmen. Beim Gang in die Pause muss der Schutz noch in der Klasse aufgesetzt werden und darf erst im (!) Aufenthaltsbereich „Pause“ wieder abgenommen werden.

Roland Reimer, Schulleiter